Förderprogramm im Überblick
Mit der Bundesförderung zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in dieselbetriebenen Baumaschinen der Abgasstufen I, II, IIIA oder IIIB erhalten Sie Unterstützung bei der Reduzierung der Feinstaubbelastung durch den Einbau von Partikelminderungssystemen.
Quelle: © Robert – stock.adobe.com
Was ist Gegenstand der Förderung?
Gegenstand der Förderung ist die Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in dieselbetriebenen Baumaschinen die außerhalb geschlossener Räume eingesetzt werden. Antragsberechtigt ist nach dieser Richtlinie die Nachrüstung von geschlossenen Partikelfiltern an Dieselmotoren in Baumaschinen mit einer Motorleistung von 19 KW bis 560 KW, welche die Abgasstufen I, II, IIIA oder IIIB gemäß der Richtlinie 97/68/EG erfüllen.
Diese Förderrichtlinie tritt am 15.04.2024 in Kraft und gilt für Antragstellungen, die bis einschließlich 15.10.2024 erfolgen.
Förderübersicht
Was wird gefördert?
Es handelt sich um eine Projektförderung auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Basis der förderfähigen Ausgaben aus Bundesmitteln. Der Anteil der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung ist im Rahmen dieser Richtlinie auf 4.000 Euro pro Antrag begrenzt.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit
- der Anschaffung eines genehmigten oder zertifizierten Partikelminderungssystem (Systemausgaben)
- dem Einbau des Partikelfilters in die Baumaschine (Einbauausgaben) sowie
- die abschließende Begutachtung der durchgeführten Nachrüstung (Begutachtungsausgaben)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ansässige Unternehmen mit einer Niederlassung in Deutschland.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Die Förderung ist ein zweistufiges Antragsverfahren.
- Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Maßgeblich ist die Bewilligung des Antrages beim BAFA.
- Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist nicht zulässig.
- Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
- Ausgeschlossen ist die Förderung der Nachrüstung von Notstromaggregaten.
Ablauf des Antragsprozesses
Schritt 1: Antrag online beim BAFA stellen
Die Richtlinie zur Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in dieselbetriebenen Baumaschinen der Abgasstufen I, II, IIIA oder IIIB lesen und Antrag online stellen. Das Formular finden Sie hier.
Schritt 2: Umsetzung der Maßnahme nach Bewilligung
Die Nachrüstung des Partikelminderungssystems durch einen Fachbetrieb umsetzen.
Schritt 3: Abschließende Begutachtung
Der Nachweis der Nachrüstung eines Partikelminderungssystems erfolgt durch die abschließende Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Unterschriftberechtigten eines technischen Dienstes.
Bei der Begutachtung wird zwischen einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unterschieden:
- Baumaschinen bis einschließlich 6 km/h und solche die nicht der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) unterliegen
- Baumaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h
Für die abschließende Begutachtung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die Fahrzeugidentifikationsnummer aus CE Papier/Betriebserlaubnis/Zulassungsbescheinigung Teil 1 (die Fahrzeugidentifikationsnummer ist zwingend im Gutachten einzutragen)
- Motorengenehmigungsnummer nach 97/68/EG
Weitere Informationen zur Begutachtung finden Sie in der Richtlinie.
Schritt 4: Einreichung des Verwendungsnachweises
Sobald Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten und die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie das Online-Verwendungsnachweisformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen hochladen. Das Formular finden Sie hier .
Mit dem Verwendungsnachweis hat der Antragsteller/die Antragstellerin folgende Unterlagen vorzulegen:
- die Rechnung des eingebauten geschlossenen Partikelminderungssystems (Systemausgaben)
- die Rechnung des Einbaus durch einen Fachbetrieb (Einbauausgaben)
- die Rechnung über die Begutachtung der Nachrüstung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Unterschriftberechtigten eines technischen Dienstes (Begutachtungsausgaben)
- der Nachweis der abschließenden Begutachtung.
Schritt 5: Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung
Nach positiver Prüfung des Online-Verwendungsnachweises und der Nachweis-Dokumente erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.
Formulare
Formulare
Rechtsgrundlagen